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Hektar:
10.000 Quadratmeter ergeben einen Hektar, das entspricht etwa der Größe eines Fußballfelds. Rebfläche wird in Europa üblicherweise in Hektar angegeben, in Niederösterreich freilich ist ihre Menge pro Weinbaubetrieb durch die überschaubaren Strukturen vergleichsweise gering: Ein durchschnittlicher österreichischer Weinbaubetrieb bewirtschaftet nur 1,7 Hektar.
Hektoliter:
Ein Hektoliter entspricht 100 Litern und ist die Maßeinheit für die Angabe von Weinmengen, allerdings eher im Großhandel als im alltäglichen Umgang, beispielsweise von Gastwirt und Gast.
Heuriger Wein:
Der “Heurige“ hat ein exaktes Ablaufdatum: Am 11. November, dem Festtag des heiligen Martin von Tours, finden nicht nur die “Martinigansln“ in eine andere Daseinsform, sondern auch jener Wein, der bis zu diesem Tag als “Heuriger“ bezeichnet wurde, weil er vom vorigen Jahrgang stammt. Der bis zu diesem Tag “junger Wein“ genannte Jungwein des aktuellen Jahrgangs firmiert ab dem Fest des heiligen Martin als “Heuriger“, und zwar exakt ein Jahr lang. Übrigens darf man beim Anstoßen mit Heurigem durchaus “Prost“ sagen, jedoch keinesfalls beim Anstoßen mit dem Jungwein, der noch nicht in den Rang des Heurigen aufgestiegen ist. Hier ist “Mahlzeit“ die korrekte Ansprache, wohl deswegen, weil dieser Jungwein unfiltriert ausgeschenkt wird.
Heuriger, Heurigenlokal:
Buschenschank, Heuriger: Die Bezeichnungen meinen dasselbe, ein Lokal, in dem Eigenbauwein ausgeschenkt wird. Und zwar nicht das ganze Jahr über, sondern übers Jahr verteilt immer wieder tage- oder wochenweise. Der Heurige als urwüchsige gastronomische Kunstform hat einige Mutationen entstehen lassen, zum Beispiel den “Nobelheurigen“ oder das “Heurigenrestaurant“, was zumeist ursprünglich Heurige waren, aber durch den Erwerb einer Gastgewerbekonzession in den Rang eines Restaurants mit rustikalem Anstrich gewechselt haben.
Einer der Urväter des Heurigen war der römische Kaiser Probus, der während seiner Regentschaft in den Jahren 276 bis 282 den Weinbau auch in den Provinzen erlaubte - und damit auch in der Gegend rund um Vindobona, wie Wien damals hieß. Kaiser Josef II. gestattete am 17. August 1784 “jedem die Freiheit, die von ihm selbst erzeugten Lebensmittel zu verkaufen und auszuschenken“. Das war der Beginn jener Heurigenkultur, wie wir sie heute kennen.
Hiata:
Der “Hiata“ hatte als Hüter dafür zu sorgen, dass die reifen Trauben im Herbst nur von befugter Hand entfernt wurden – von jener des Winzers. Eindeutig nicht befugt zur Entnahme waren sowohl Vögel als auch Traubendiebe.
Hiatabam:
Wenn der Hüter, “Hiata“, die Weingärten bewachte, wurde das durch einen aufgestellten Baum signalisiert. Was den Vorteil hatte, dass hin und wieder auch ein aufgestellter Baum ohne Hüter reichte, um Traubendiebe fern zu halten.
Hiatahütt’n:
Jene Hütten, in denen die Hüter Schutz vor der Witterung fanden, Mahlzeiten einnahmen und in der Zeit der Traubenreife auch übernachteten, versehen freilich nicht mehr ihren ursprünglichen Dienst. “Hiatahütt’n” finden heute häufig als Außenstellen von Buschenschenken in Weinbergen Verwendung oder als Labestationen bei Riedenwanderungen und ähnlichen Veranstaltungen.
Hl. Urban:
Er behütet als Patron Weinberge, Wein, Winzer und Küfer, er schützt vor Trunkenheit, Frost, Gewitter und Blitz – Urban I., der von 222 bis 230 als 17. Papst amtierte, ist als heiliger Urban ein viel beschäftigter Mann. Sein Gedenktag ist der 25. Mai, der Tag wird im Jahreslauf mit dem ersten großen Weinfest nach den Eisheiligen begangen. Früher wurden an diesem Tag die Löhne der Weinbergarbeiter ausbezahlt.
10.000 Quadratmeter ergeben einen Hektar, das entspricht etwa der Größe eines Fußballfelds. Rebfläche wird in Europa üblicherweise in Hektar angegeben, in Niederösterreich freilich ist ihre Menge pro Weinbaubetrieb durch die überschaubaren Strukturen vergleichsweise gering: Ein durchschnittlicher österreichischer Weinbaubetrieb bewirtschaftet nur 1,7 Hektar.
Hektoliter:
Ein Hektoliter entspricht 100 Litern und ist die Maßeinheit für die Angabe von Weinmengen, allerdings eher im Großhandel als im alltäglichen Umgang, beispielsweise von Gastwirt und Gast.
Heuriger Wein:
Der “Heurige“ hat ein exaktes Ablaufdatum: Am 11. November, dem Festtag des heiligen Martin von Tours, finden nicht nur die “Martinigansln“ in eine andere Daseinsform, sondern auch jener Wein, der bis zu diesem Tag als “Heuriger“ bezeichnet wurde, weil er vom vorigen Jahrgang stammt. Der bis zu diesem Tag “junger Wein“ genannte Jungwein des aktuellen Jahrgangs firmiert ab dem Fest des heiligen Martin als “Heuriger“, und zwar exakt ein Jahr lang. Übrigens darf man beim Anstoßen mit Heurigem durchaus “Prost“ sagen, jedoch keinesfalls beim Anstoßen mit dem Jungwein, der noch nicht in den Rang des Heurigen aufgestiegen ist. Hier ist “Mahlzeit“ die korrekte Ansprache, wohl deswegen, weil dieser Jungwein unfiltriert ausgeschenkt wird.
Heuriger, Heurigenlokal:
Buschenschank, Heuriger: Die Bezeichnungen meinen dasselbe, ein Lokal, in dem Eigenbauwein ausgeschenkt wird. Und zwar nicht das ganze Jahr über, sondern übers Jahr verteilt immer wieder tage- oder wochenweise. Der Heurige als urwüchsige gastronomische Kunstform hat einige Mutationen entstehen lassen, zum Beispiel den “Nobelheurigen“ oder das “Heurigenrestaurant“, was zumeist ursprünglich Heurige waren, aber durch den Erwerb einer Gastgewerbekonzession in den Rang eines Restaurants mit rustikalem Anstrich gewechselt haben.
Einer der Urväter des Heurigen war der römische Kaiser Probus, der während seiner Regentschaft in den Jahren 276 bis 282 den Weinbau auch in den Provinzen erlaubte - und damit auch in der Gegend rund um Vindobona, wie Wien damals hieß. Kaiser Josef II. gestattete am 17. August 1784 “jedem die Freiheit, die von ihm selbst erzeugten Lebensmittel zu verkaufen und auszuschenken“. Das war der Beginn jener Heurigenkultur, wie wir sie heute kennen.
Hiata:
Der “Hiata“ hatte als Hüter dafür zu sorgen, dass die reifen Trauben im Herbst nur von befugter Hand entfernt wurden – von jener des Winzers. Eindeutig nicht befugt zur Entnahme waren sowohl Vögel als auch Traubendiebe.
Hiatabam:
Wenn der Hüter, “Hiata“, die Weingärten bewachte, wurde das durch einen aufgestellten Baum signalisiert. Was den Vorteil hatte, dass hin und wieder auch ein aufgestellter Baum ohne Hüter reichte, um Traubendiebe fern zu halten.
Hiatahütt’n:
Jene Hütten, in denen die Hüter Schutz vor der Witterung fanden, Mahlzeiten einnahmen und in der Zeit der Traubenreife auch übernachteten, versehen freilich nicht mehr ihren ursprünglichen Dienst. “Hiatahütt’n” finden heute häufig als Außenstellen von Buschenschenken in Weinbergen Verwendung oder als Labestationen bei Riedenwanderungen und ähnlichen Veranstaltungen.
Hl. Urban:
Er behütet als Patron Weinberge, Wein, Winzer und Küfer, er schützt vor Trunkenheit, Frost, Gewitter und Blitz – Urban I., der von 222 bis 230 als 17. Papst amtierte, ist als heiliger Urban ein viel beschäftigter Mann. Sein Gedenktag ist der 25. Mai, der Tag wird im Jahreslauf mit dem ersten großen Weinfest nach den Eisheiligen begangen. Früher wurden an diesem Tag die Löhne der Weinbergarbeiter ausbezahlt.


